Zweites Balkonkraftwerk geplant?

Ab jetzt gilt deine Anlage offiziell als große PV-Anlage — und dafür brauchst du bestimmte Hardware, damit der Netzbetreiber sie freigibt.

SLS-Schalter

Der selektive Leitungsschutzschalter sitzt im Zählerschrank und schützt dein gesamtes Hausnetz. Pflicht nach TAB — ohne ihn keine technische Freigabe.

Zweirichtungszähler

Misst sowohl deine Einspeisung als auch deinen Verbrauch. Wird vom Netzbetreiber kostenlos installiert und ist Voraussetzung für jede Einspeiseanlage.

Zählerschrank nach TAB

Genügend Platz für SLS, LS, FI, SPD & moderne Messeinrichtung. Muss den technischen Anschlussbedingungen (TAB 2019) entsprechen.

Überspannungsschutz Typ 2

Schützt deine PV-Technik vor Blitzüberspannungen & Netzstörungen. Heute nach Norm Pflicht — in praktisch jedem Zählerschrank.

Fi / LS Schutz

Fehlerstromschutz (FI) und Leitungsschutz (LS) sorgen für sichere Abschaltung bei Störungen. Wird vom Elektriker passend zu deiner Anlage dimensioniert.

Erdung & Potentialausgleich

Die Unterkonstruktion, Kabelwege und Metallteile müssen in den Potentialausgleich. Wichtig für Blitzschutz, Sicherheit und Normerfüllung.

Wichtiger Hinweis zur Anmeldung einer großen PV-Anlage

Eine PV-Anlage, die nicht mehr als steckerfertiges Balkonkraftwerk gilt, darf in Deutschland ausschließlich durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb mit Konzession angemeldet und in Betrieb genommen werden.

  • Anmeldung und technische Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber
  • Netzverträglichkeitsprüfung (NVP) sowie Zähleranforderung
  • Fachgerechter AC-Anschluss der gesamten Anlage
  • Ausfüllen & Unterzeichnen des Inbetriebsetzungsprotokolls (TAB-konform)
  • Einbau eines Zweirichtungszählers durch den Netzbetreiber
  • Einhaltung aller relevanten Normen (VDE-AR-N 4105, TAB 2019, DIN VDE 0100-712)
  • Pflicht zur Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Ein Anschluss an den Zählerschrank oder ans öffentliche Netz ist für Privatpersonen rechtlich nicht zulässig — nur ein konzessionierter Elektriker ist dafür berechtigt.