
Eins auf dem Balkon, eins auf der Garage – geht das? Ja, das darfst du. Aber es gibt eine klare Regel, die über die richtige Anmeldung entscheidet. Wir erklären sie dir einfach und ohne Fachchinesisch.
In knapp zwei Minuten erklärt: Wie du zwei Balkonkraftwerke mit Speicher zu Hause legal betreibst.
Viele fragen sich, ob und wie zwei Balkonkraftwerke gleichzeitig erlaubt sind. Das sind die Punkte, die dabei oft für Verwirrung sorgen:
Nicht jede Anlage zählt für sich allein. Entscheidend ist die Gesamtleistung aller Wechselrichter, die bei dir zu Hause angeschlossen sind.
Jedes Balkonkraftwerk mit Speicher muss zusätzlich mit dem Formular F1.2 beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Viele fertige Systeme (Plug and Play, also direkt einsteckfertig) haben mindestens 800 Watt. Damit kann eine Abnahme wie bei einer großen PV-Anlage nötig werden.
Eine einfache Regel hilft dir, deine zwei Balkonkraftwerke richtig einzuordnen – egal ob auf dem Balkon oder an der Garage.
Zähle die Watt-Leistung von beiden Wechselrichtern zusammen – vom Balkon und von der Garage. Diese Summe zählt, nicht die einzelne Anlage.
Liegt die Summe der Wechselrichter bei maximal 800 Watt und die PV-Leistung (Leistung der Solarmodule) bei maximal 2000 Watt, gilt es als klassisches Balkonkraftwerk. Anmeldung im Marktstammdatenregister, bei Speicher zusätzlich mit Formular F1.2 beim Netzbetreiber.
Hast du maximal 800 Watt Wechselrichterleistung, aber mehr als 2000 Watt PV-Leistung, gilt das Ganze weiterhin ohne Abnahme – mit Formular F1.2 beim Netzbetreiber und Meldung im Marktstammdatenregister.
Überschreitet die Summe der Wechselrichter 800 Watt, wird die Anlage wie eine große PV-Anlage behandelt – mit normaler Abnahme durch einen Elektriker.
Vom Balkon bis zur Garage – so ordnest du deine zwei Anlagen richtig ein.
Zähle die Leistung von Balkon- und Garagen-Wechselrichter zusammen.
Klassisches Balkonkraftwerk: Meldung im Marktstammdatenregister, bei Speicher zusätzlich Formular F1.2.
Weiterhin ohne Abnahme, aber mit Formular F1.2 beim Netzbetreiber und Meldung im Marktstammdatenregister.
Wird wie eine große PV-Anlage behandelt – mit Abnahme durch einen Elektriker.
Du weißt genau, was du anmelden musst – keine bösen Überraschungen hinterher.
Zwei Anlagen bedeuten mehr selbst erzeugten Solarstrom – für Balkon und Garage.
Mit der passenden Anmeldung bei Marktstammdatenregister und Netzbetreiber bist du auf der sicheren Seite.
Ja. Du darfst ein Balkonkraftwerk auf dem Balkon und eins auf der Garage betreiben. Wichtig ist, wie beide zusammen eingeordnet und angemeldet werden.
Es gilt immer die Gesamtleistung aller Wechselrichter, die bei dir zu Hause angeschlossen sind – nicht jede Anlage für sich allein.
Nutzt du einen Speicher, meldest du die Anlage zusätzlich mit dem Formular F1.2 beim Netzbetreiber an.
Die meisten fertigen Systeme haben mindestens 800 Watt. Dann wird die Anlage wie eine große PV-Anlage behandelt, inklusive Abnahme durch einen Elektriker.
Die im Video gezeigten bzw. passenden Artikel – direkt bei uns erhältlich.
Egal ob Balkon, Garage oder beides zusammen – schreib uns, wir helfen dir bei der richtigen Einordnung und Anmeldung.
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