
Die Grenze für Balkonkraftwerk-Anlagen soll ab nächstem Jahr von 7.000 Watt auf 2.000 Watt sinken. Wir zeigen dir die genaue Stelle im Gesetzentwurf – und wie du dir noch dieses Jahr Bestandsschutz sichern kannst.
Keine Gerüchte, sondern die Stelle im Original: In unter einer Minute zeigen wir dir, wo die Senkung von 7.000 auf 2.000 Watt genau steht.
Diese Änderung steht schwarz auf weiß im Entwurf des Bundestags:
Die zulässige installierte Leistung soll von 7.000 Watt auf 2.000 Watt sinken – im Entwurf steht korrekterweise „Kilowatt Peak“.
Laut Video soll die neue, niedrigere Grenze ab dem kommenden Jahr gelten.
Die Änderung findet sich im Gesetzesentwurf des Deutschen Bundestags, Drucksache 21/7867, auf Seite 77, Artikel 3.
Wer dieses Jahr handelt, kann sich laut Video die aktuelle Grenze sichern.
Wer seine Anlage noch in diesem Jahr anmeldet, sichert sich laut Video den Bestandsschutz für die bisherige Grenze.
Mit dem Bestandsschutz bleibt deine bereits angemeldete Anlage von der neuen 2.000-Watt-Grenze unberührt.
Schau dir die genannte Fundstelle im Gesetzentwurf – Drucksache 21/7867, Seite 77, Artikel 3 – in Ruhe selbst an.
Wer eine neue Anlage plant, sollte die mögliche künftige Grenze von 2.000 Watt direkt mit einkalkulieren.
Vom aktuellen Stand zur neuen Regel – in vier Schritten.
Bisher durften Anlagen bis zu dieser Leistung angemeldet werden.
Der Entwurf sieht vor, die Grenze auf 2.000 Watt Peak zu senken.
Seite 77, Artikel 3 – dort steht die Änderung im Wortlaut.
Wer noch dieses Jahr anmeldet, behält laut Video die bisherige Regelung.
Du liest die Fundstelle im Gesetzentwurf direkt nach, statt dich auf Hörensagen zu verlassen.
Wer jetzt noch handelt, kann sich laut Video den Bestandsschutz für die aktuelle Grenze sichern.
Mit der möglichen neuen Grenze im Hinterkopf lässt sich die nächste Anlage realistischer dimensionieren.
Laut Gesetzentwurf soll die installierte Leistung, für die bestimmte Regeln gelten, künftig bei 2.000 statt bisher 7.000 Watt liegen – korrekt als Kilowatt Peak bezeichnet.
Im Video wird genannt, dass die Änderung ab nächstem Jahr gelten soll.
Wer seine Anlage noch dieses Jahr anmeldet, soll laut Video von der aktuellen Regelung profitieren, auch wenn sich die Grenze später ändert. Für Details zu deiner konkreten Situation empfehlen wir, dich zusätzlich individuell zu informieren.
Die Änderung steht in der Drucksache 21/7867 des Deutschen Bundestags, auf Seite 77, in Artikel 3.
Die im Video gezeigten bzw. passenden Artikel – direkt bei uns erhältlich.




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