
Norm, Anschlussbedingungen und jetzt sogar eine unabhängige Schlichtungsstelle sagen dasselbe: Auch eine größere Solaranlage kannst du im vereinfachten Verfahren anmelden. Wir erklären dir, was das für dich heißt.
In wenigen Minuten erklärt: Was die Clearingstelle jetzt bestätigt – und warum das wichtig für deine Anlage ist.
Die Regeln sind eigentlich klar. Trotzdem sorgen viele Netzbetreiber für Verwirrung:
In Deutschland gibt es rund 900 Netzbetreiber. Nach aktuellem Stand handeln nur etwa 20 davon wirklich richtig.
Manche Netzbetreiber verlangen mehr, als eigentlich nötig ist – obwohl Norm und Formular längst das einfache Verfahren erlauben.
Mit dem neuen Gesetz EEG27 sinkt die Grenze von 7000 Watt auf 2000 Watt. Wer jetzt plant, sollte das im Kopf haben.
Norm, Anschlussbedingungen und jetzt die Clearingstelle – alle sagen: Das vereinfachte Verfahren gilt auch für größere Anlagen.
Diese Norm erlaubt es, so eine Anlage ohne vorherige Abnahme zu montieren und in Betrieb zu nehmen.
Daran halten sich die meisten Netzbetreiber. Sie zeigen den vereinfachten Anschlussprozess: Formular F1.2 Z ausfüllen, selbst unterschreiben, an den Netzbetreiber schicken.
Diese unabhängige Institution schlichtet bei Streitfällen. Ihre Einschätzung: Das vereinfachte Verfahren nach VDE 4105 gilt auch bei mehr als 2 kW Modulleistung.
Im Gesetz steht: Anlagen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik installiert werden. Genau das ist mit VDE 4105 erfüllt.
Von der Regel bis zur Bestätigung – in vier Schritten zur angemeldeten Anlage.
Erlaubt Montage und Inbetriebnahme ohne Abnahme.
Formular F1.2 Z ausfüllen, selbst unterschreiben, einschicken.
Bestätigt: Verfahren gilt auch über 2 kW Modulleistung.
Angemeldet nach den anerkannten Regeln der Technik.
Du kannst montieren und in Betrieb nehmen, ohne vorher auf eine Abnahme zu warten.
Formular F1.2 Z ausfüllen, selbst unterschreiben, an den Netzbetreiber schicken – fertig.
VDE Norm, TAB 2026 und jetzt die Clearingstelle bestätigen dasselbe Verfahren.
Die Clearingstelle ist eine unabhängige Institution, die bei Streitfällen zwischen Anlagenbetreibern und Netzbetreibern schlichtet. Ihre aktuelle Einschätzung bestätigt: Das vereinfachte Verfahren nach VDE 4105 gilt auch bei mehr als 2 kW Modulleistung.
Laut unserer Umfrage bauen die meisten die Anlage einfach auf und melden sie danach mit dem Formular F1.2 Z – ohne vorher zu fragen. Bei Unsicherheit helfen wir dir gern, deine Situation einzuschätzen.
Nächstes Jahr tritt das neue Gesetz EEG27 in Kraft. Damit sinkt die Grenze für diese Anlagen von 7000 Watt auf 2000 Watt. Deshalb kann es sinnvoll sein, eine größere Anlage noch dieses Jahr aufzubauen.
Weitere Infos findest du auf 7000watt.solar. Alle Links und Erklärungen teilen wir außerdem in unserer WhatsApp-Gruppe – schreib uns einfach.
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