⚡ Wichtiger Hinweis · Speicher-Anmeldung

Speicher am Balkonkraftwerk? Das musst du zusätzlich anmelden

Viele denken, der Eintrag im Marktstammdatenregister reicht schon aus. Kommt aber ein Speicher dazu, kommt auch ein zusätzlicher Schritt dazu: die Anmeldung beim Netzbetreiber.

Das Video zum Thema

In wenigen Sekunden erklärt: Warum ein Speicher am Balkonkraftwerk eine zusätzliche Anmeldung braucht.

Was viele beim Speicher übersehen

Ein Speicher an deinem Balkonkraftwerk bringt eine Pflicht mit sich, die schnell vergessen wird:

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Speicher separat anmelden

Ein zusätzlicher Speicher ist nicht einfach nur Zubehör – er zählt als eigenes anmeldepflichtiges Gerät.

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Marktstammdatenregister reicht nicht allein

Der Speicher muss zwar im Marktstammdatenregister angegeben werden – das ist aber nur die halbe Miete.

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Netzbetreiber wird oft vergessen

Zusätzlich zur Registrierung muss der Speicher auch direkt beim Netzbetreiber angemeldet werden.

So läuft die Anmeldung richtig

Quelle ist die Kurzinformation zu Steckersolargeräten vom Bundeswirtschaftsministerium. Sie zeigt klar, was bei einem Speicher zu tun ist.

Speicher installiert

Du hast dein Balkonkraftwerk um einen Speicher erweitert, um deinen Solarstrom besser zu nutzen.

Angabe im Marktstammdatenregister

Der Speicher muss bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister mit angegeben werden.

Zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber

Laut Bundeswirtschaftsministerium reicht das allein nicht – der Speicher muss zusätzlich beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Beide Schritte erledigt = du bist im Reinen

Erst wenn beide Anmeldungen vorliegen, ist dein Speicher vollständig und korrekt angemeldet.

Der Ablauf auf einen Blick

Vom Speicher-Kauf bis zur vollständigen Anmeldung – in vier Schritten.

Speicher einfach mitgekauft?
Nur Marktstammdatenregister ausgefüllt?
Netzbetreiber-Anmeldung vergessen?
Die korrekte Anmeldung

Speicher installiert

Du ergänzt dein Balkonkraftwerk um einen Batteriespeicher.

Marktstammdatenregister

Der Speicher wird bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister angegeben.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Zusätzlich meldest du den Speicher direkt beim Netzbetreiber an.

Vollständig angemeldet

Marktstammdatenregister und Netzbetreiber – beide Schritte erledigt.

Warum das wichtig ist

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Vorschriftsgemäß unterwegs

Mit beiden Anmeldungen bist du auf der sicheren Seite und erfüllst die Vorgaben.

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Speicher korrekt erfasst

Netzbetreiber und Marktstammdatenregister haben ein vollständiges Bild deiner Anlage.

Keine offenen Punkte

Du musst dir keine Gedanken machen, ob noch ein Schritt fehlt.

Häufige Fragen

Wo steht, dass ein Speicher zusätzlich angemeldet werden muss?

Das steht in der Kurzinformation zu Steckersolargeräten vom Bundeswirtschaftsministerium. Dort heißt es, dass ein zusätzlich installierter Speicher bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister angegeben und außerdem beim Netzbetreiber angemeldet werden muss.

Reicht der Eintrag im Marktstammdatenregister nicht aus?

Nein. Laut der Kurzinformation ist neben dem Eintrag im Marktstammdatenregister zusätzlich die Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig.

Gilt das für jeden Speicher am Balkonkraftwerk?

Die Kurzinformation bezieht sich auf zusätzlich installierte Speicher bei Steckersolargeräten. Für Details zu deiner konkreten Situation sprechen wir gerne persönlich mit dir.

Wie gehe ich am besten vor?

Melde dich einfach per WhatsApp bei uns – wir schauen gemeinsam, welche Schritte bei deinem Balkonkraftwerk und Speicher notwendig sind.

Passende Produkte aus dem Shop

Die im Video gezeigten bzw. passenden Artikel – direkt bei uns erhältlich.

Speicher richtig anmelden – wir helfen dir dabei.

Du hast Fragen zu deinem Balkonkraftwerk oder Speicher? Schreib uns direkt – wir antworten persönlich.

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