
Viele denken, der Eintrag im Marktstammdatenregister reicht schon aus. Kommt aber ein Speicher dazu, kommt auch ein zusätzlicher Schritt dazu: die Anmeldung beim Netzbetreiber.
In wenigen Sekunden erklärt: Warum ein Speicher am Balkonkraftwerk eine zusätzliche Anmeldung braucht.
Ein Speicher an deinem Balkonkraftwerk bringt eine Pflicht mit sich, die schnell vergessen wird:
Ein zusätzlicher Speicher ist nicht einfach nur Zubehör – er zählt als eigenes anmeldepflichtiges Gerät.
Der Speicher muss zwar im Marktstammdatenregister angegeben werden – das ist aber nur die halbe Miete.
Zusätzlich zur Registrierung muss der Speicher auch direkt beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Quelle ist die Kurzinformation zu Steckersolargeräten vom Bundeswirtschaftsministerium. Sie zeigt klar, was bei einem Speicher zu tun ist.
Du hast dein Balkonkraftwerk um einen Speicher erweitert, um deinen Solarstrom besser zu nutzen.
Der Speicher muss bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister mit angegeben werden.
Laut Bundeswirtschaftsministerium reicht das allein nicht – der Speicher muss zusätzlich beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Erst wenn beide Anmeldungen vorliegen, ist dein Speicher vollständig und korrekt angemeldet.
Vom Speicher-Kauf bis zur vollständigen Anmeldung – in vier Schritten.
Du ergänzt dein Balkonkraftwerk um einen Batteriespeicher.
Der Speicher wird bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister angegeben.
Zusätzlich meldest du den Speicher direkt beim Netzbetreiber an.
Marktstammdatenregister und Netzbetreiber – beide Schritte erledigt.
Mit beiden Anmeldungen bist du auf der sicheren Seite und erfüllst die Vorgaben.
Netzbetreiber und Marktstammdatenregister haben ein vollständiges Bild deiner Anlage.
Du musst dir keine Gedanken machen, ob noch ein Schritt fehlt.
Das steht in der Kurzinformation zu Steckersolargeräten vom Bundeswirtschaftsministerium. Dort heißt es, dass ein zusätzlich installierter Speicher bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister angegeben und außerdem beim Netzbetreiber angemeldet werden muss.
Nein. Laut der Kurzinformation ist neben dem Eintrag im Marktstammdatenregister zusätzlich die Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig.
Die Kurzinformation bezieht sich auf zusätzlich installierte Speicher bei Steckersolargeräten. Für Details zu deiner konkreten Situation sprechen wir gerne persönlich mit dir.
Melde dich einfach per WhatsApp bei uns – wir schauen gemeinsam, welche Schritte bei deinem Balkonkraftwerk und Speicher notwendig sind.
Die im Video gezeigten bzw. passenden Artikel – direkt bei uns erhältlich.
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