
Wir haben hunderte Netzbetreiber angeschrieben und gefragt: Ist eine große PV-Anlage ohne Netzeinspeisung eine meldepflichtige Anlage – oder eine Inselanlage? Die Antworten widersprechen sich massiv.
In knapp 3 Minuten erklärt: Was eine Inselanlage ist – und warum manche Netzbetreiber trotzdem eine Anmeldung verlangen.
Wir schreiben aktuell hunderte Netzbetreiber an und fragen ganz konkret nach. Das Ergebnis: völlig unterschiedliche Antworten.
Manche Netzbetreiber sagen: keine Anmeldung nötig. Andere verlangen sie sofort. Eine einheitliche Linie gibt es nicht.
Laut Marktstammdatenregister ist eine Inselanlage extrem selten – zum Beispiel eine Alm-Hütte ganz ohne Netzanschluss.
Ein Netzbetreiber wollte sogar eine Inselanlage als Balkonkraftwerk anmelden lassen. Echt verrückt, aber so kam es zurück.
Diese Kombination sorgt dafür, dass kein Strom ins öffentliche Netz gelangen kann – technisch ausgeschlossen.
Der Wechselrichter hat zwar einen AC-Eingang, dieser wird aber gar nicht angeschlossen und verwendet.
Die Power Station kann technisch gar nicht ins Haus oder ins öffentliche Netz einspeisen.
Auch wenn auf dem Grundstück ein Hausanschluss liegt – deine Anlage ist davon komplett getrennt.
Genau diese Frage haben wir hunderten Netzbetreibern gestellt – mit sehr unterschiedlichen Antworten.
Von der Unsicherheit bei Netzbetreibern zur schriftlichen Bestätigung – so gehst du vor.
Wechselrichter-AC-Eingang ungenutzt, Power Station ohne Netzeinspeisung.
Frag genau nach: Ist das laut Definition eine Inselanlage?
Lass dir die Aussage schwarz auf weiß geben – nicht nur am Telefon.
Bestätigt dein Netzbetreiber die Inselanlage, brauchst du laut seiner Auskunft keine Anmeldung.
Du hast eine schriftliche Aussage deines Netzbetreibers – keine mündlichen Zusagen, die später verpuffen.
Auf unserer laufend aktualisierten Seite siehst du, wie andere Netzbetreiber bisher geantwortet haben.
Bestätigt dein Netzbetreiber die Inselanlage, ist eventuell mehr möglich als du bisher dachtest.
Laut Marktstammdatenregister eine Anlage ganz ohne Verbindung zum öffentlichen Netz – laut Definition äußerst selten, zum Beispiel eine Alm-Hütte ohne Netzanschluss.
Sobald auf deinem Grundstück ein öffentliches Netz vorhanden ist, sagt ein Netzbetreiber unter Berufung auf die Bundesnetzagentur, dass eine Anmeldung nötig ist – unabhängig davon, ob die Anlage angeschlossen ist. Andere Netzbetreiber sehen das anders und verlangen keine Anmeldung. Frag am besten direkt bei deinem eigenen Netzbetreiber nach.
Schreib deinen eigenen Netzbetreiber an und lass dir die Antwort schriftlich geben. Nur diese Antwort zählt für deinen konkreten Fall.
Wir haben eine Seite mit allen Antworten der Netzbetreiber erstellt, die laufend aktualisiert wird. Den Link findest du in unserem WhatsApp-Kanal.
Die im Video gezeigten bzw. passenden Artikel – direkt bei uns erhältlich.
Du willst wissen, wie das bei deiner Anlage aussieht, oder hast Fragen zum Video? Schreib uns direkt – wir antworten persönlich.
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