
Viele glauben, ihre Solaranlage sei eine Inselanlage und müsse deshalb nicht angemeldet werden. Das stimmt fast nie. Wir erklären, warum – und was unsere große Anfrage-Aktion an alle Netzbetreiber in Deutschland ergibt.
In gut 2 Minuten erklärt: Wann deine Anlage wirklich eine Inselanlage ist – und wann nicht.
Viele Betreiber gehen von falschen Annahmen aus. Das steht wirklich auf der offiziellen Seite des Marktstammdatenregisters:
Könntest du das Stromkabel deiner Anlage theoretisch mit dem öffentlichen Netz verbinden, ist es keine Inselanlage – egal was du dazwischen hängst.
Auch ein Schalter, der die Anlage physikalisch vom Netz trennt, ändert nichts. Allein die Möglichkeit der Verbindung reicht aus – das gilt dann als mittelbarer oder unmittelbarer Anschluss.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Anlage mobil ist, also nicht fest installiert (nicht ortsfest). Echte Inselanlagen sind deshalb sehr selten.
Wir schreiben aktuell alle rund 900 Netzbetreiber in Deutschland an – erst zur Kleinerzeugungsanlage, jetzt auch zur Inselanlage.
Wir schreiben bundesweit alle rund 900 Netzbetreiber an und fragen nach, wie sie das Thema Inselanlage und Kleinerzeugungsanlage einschätzen.
Die ersten Rückmeldungen liegen schon vor. Viele Netzbetreiber kennen die eigenen Normen und Gesetze nicht – diesmal zu deinem Vorteil.
Wir veröffentlichen alle Antworten kostenlos, damit du nachschauen kannst, was dein Netzbetreiber zu dem Thema sagt.
Schreib deinem Netzbetreiber selbst eine E-Mail und warte die Antwort ab. So gehst du Schritt für Schritt vor.
Vom Irrtum bei der Inselanlage zur eigenen, schriftlichen Anfrage – in vier Schritten.
Du schreibst deinem eigenen Netzbetreiber und fragst gezielt zu deiner Anlage nach.
Du wartest die schriftliche Antwort deines Netzbetreibers ab.
Ist die Antwort positiv, druckst du sie aus und hebst sie gut auf.
Du hast deinen Netzbetreiber gefragt – jetzt baust du deine Anlage auf.
Du hast eine schriftliche Antwort deines eigenen Netzbetreibers – statt nur Vermutungen.
Wir veröffentlichen alle Antworten der rund 900 Netzbetreiber kostenlos für dich.
Im WhatsApp-Kanal bekommst du weitere Infos und die spannendsten Netzbetreiber-Antworten.
Laut Marktstammdatenregister ist eine Inselanlage eine Anlage, die nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden werden kann – auch nicht theoretisch. Das kommt sehr selten vor, zum Beispiel bei Solaranlagen auf Hütten ohne Netzanschluss.
Nein. Laut Marktstammdatenregister spielt es keine Rolle, ob ein Schalter dazwischenhängt. Allein die theoretische Möglichkeit einer Verbindung reicht aus, damit die Anlage keine Inselanlage mehr ist.
Ja, wenn deine Anlage mobil ist, also nicht ortsfest installiert. Dann kann die Ausnahme für Inselanlagen greifen. Für ortsfeste Anlagen im Wohngebiet gilt das in der Regel nicht.
Wir schreiben alle Netzbetreiber in Deutschland an und fragen nach, wie sie das Thema Inselanlage und Kleinerzeugungsanlage handhaben. Die ersten Antworten liegen schon vor und werden von uns kostenlos veröffentlicht.
Die im Video gezeigten bzw. passenden Artikel – direkt bei uns erhältlich.




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