7000-Watt-Balkonkraftwerk ohne Abnahme: Was die TAB 2026 regelt
Hat dein Netzbetreiber schon mal ein 7000-Watt-Balkonkraftwerk abgelehnt? Dann brauchst du jetzt nur noch ein Wort: TAB 2026. Die neuen technischen Anschlussbedingungen stehen schwarz auf weiß und geben dir endlich was Handfestes gegen die Ablehnung.
Was sich mit der TAB 2026 ändert
Die TAB, also die technischen Anschlussbedingungen, sind die Regeln, an die sich Netzbetreiber beim Netzanschluss halten. Rund 90 Prozent aller Netzbetreiber richten sich danach. In der neuen Fassung steht jetzt klar drin, was viele Selbstbauer schon lange vermutet haben: Eine 7000-Watt-Kleinerzeugungsanlage, so heißt das offiziell, braucht keine Abnahme durch den Netzbetreiber. Das ist genau das, was wir dir in den letzten Wochen und Monaten schon erzählt haben, nur jetzt eben mit einem Dokument, das du in der Hand hast.
7000-Watt-Balkonkraftwerk anmelden: So gehst du vor
Bevor du irgendwas bestellst, ruf bei deinem Netzbetreiber an und frag, ob er sich an die TAB 2026 hält. Wichtig: Lass dir das schriftlich geben, per Mail reicht. Sagt er ja, hast du ihn quasi in der Hand.
- Formular F1 besorgen und selbst ausfüllen
- Selbst unterschreiben, eine Bestätigung vom Netzbetreiber brauchst du nicht
- Formular an den Netzbetreiber schicken, fertig
Lehnt der Netzbetreiber deine Anlage trotzdem ab, wird es interessant. Dann verweist du einfach auf die TAB 2026 und auf das EEG27, das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien. Wie der Netzbetreiber darauf antwortet, ist dann seine Sache.
Marktstammdatenregister: Die 800-Watt-Grenze
Bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister musst du die ungedrosselte Wechselrichterleistung eintragen, also die Leistung, die dein Wechselrichter maximal ohne Drosselung liefern kann. Die darf höchstens 800 Watt betragen. Das ist der Grund, warum Geräte wie die Anker 3 oder Anker 4 hier rausfallen, ihre ungedrosselte Leistung liegt darüber. Wer eine 7000-Watt-Anlage nach TAB 2026 anmelden will, muss also beim Wechselrichter genau hinschauen.
Ab 2 kWp wird’s technisch anspruchsvoller
Im EEG steht außerdem, dass Anlagen ab 2 Kilowatt Peak, also ab einer bestimmten maximalen Modulleistung, regelbar gemacht werden müssen. Das treibt die Kosten nach oben, keine Frage. Eine Lösung dafür gibt es trotzdem, Christian von seinem Kanal hat das Thema ausführlich und detailliert aufgearbeitet. Wir haben die wichtigsten Punkte dazu auf einer eigenen Infoseite zusammengefasst und sein Video dort verlinkt.
Unser Rat: Erst schriftlich fragen, dann handeln
Bestell nichts, bevor du nicht schriftlich vom Netzbetreiber hast, dass er nach TAB 2026 arbeitet. Erst dann macht das Formular F1 Sinn, erst dann lohnt sich der Griff zur 7000-Watt-Anlage. Ohne diese schriftliche Zusage stehst du im Zweifel ohne Rückendeckung da, auch wenn du inhaltlich im Recht bist. Mit der schriftlichen Antwort in der Hand kannst du dagegen ruhig und sicher durchziehen, egal wie der Netzbetreiber reagiert.
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Alles zum Nachlesen
Die wichtigsten Punkte aus dem Video haben wir auf einer eigenen Seite Schritt für Schritt zusammengestellt: 7000-Watt-Balkonkraftwerk ohne Abnahme: Was die TAB 2026 regelt