
Immer mehr Netzbetreiber lehnen große Steckersolar-Anlagen ab und berufen sich dabei auf Normen, die laut Clearingstelle gar nicht so gelten. Wir zeigen dir, welche PV-Klassen es wirklich gibt und wie du richtig reagierst.
In gut 5 Minuten erklärt: Welche PV-Klassen es gibt, warum viele Netzbetreiber falsch liegen – und wie du dich richtig meldest.
In der Branche kursieren gerade falsche Annahmen über eine neue VDE-Norm. Das führt dazu, dass Netzbetreiber Anlagen ohne rechtliche Grundlage ablehnen:
Viele glauben, die neue VDE AR-N 4105 begrenze die PV-Leistung auf 800 Watt. Laut Clearingstelle stimmt das so nicht.
Die 800-Watt-Grenze gilt für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) – nicht für die neue Kleinerzeugungsanlage. Das ist, als wäre Autofahren verboten, weil Fahrräder nicht auf die Autobahn dürfen.
Manche Netzbetreiber verlangen eine Abnahme durch den Elektromeister, obwohl das für diese Anlagenklasse laut Norm gar nicht vorgeschrieben ist.
Es gibt drei PV-Klassen – und jede hat eigene Regeln. Wer das kennt, muss sich von falschen Behauptungen nicht einschüchtern lassen.
Max. 2000 Watt PV-Leistung, 800 Watt Wechselrichterleistung. Anmeldung beim Marktstammdatenregister, bei Speicher zusätzlich beim Netzbetreiber mit Formular F1.2. Ab nächstem Jahr soll die Netzbetreiber-Anmeldung wegfallen.
Zum Beispiel 30 Solarmodule und ein 10-kW-Wechselrichter. Hier gilt die ganz normale Abnahme vom Elektriker, meist ein neuer Zählerschrank und alle Vorgaben aus den TAB (technische Anschlussbedingungen) des Netzbetreibers.
Weder Steckersolargerät noch klassische große Anlage. Eine Kleinerzeugungsanlage kann z. B. auch ein Windkraftwerk sein – deshalb macht eine PV-Leistungsbegrenzung hier keinen Sinn. Anmeldung im Marktstammdatenregister als große PV-Anlage, beim Netzbetreiber mit Formular F1.2.
Im Gesetz steht, dass Anlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet werden dürfen – diese Regeln legt der VDE fest. Nutze bei Post vom Netzbetreiber eine Musterantwort und verweise darauf, dass es sich nur um eine Meldung, keine Genehmigung handelt.
Von der Verwirrung um falsche Normen zur sauberen, korrekten Anmeldung deiner Anlage.
Steckersolargerät, große PV-Anlage oder neue Kleinerzeugungsanlage – welche Regeln gelten für dich?
Die VDE AR-N 4105 kennt keine PV-Leistungsbegrenzung – das bestätigt auch die Clearingstelle.
Marktstammdatenregister und Formular F1.2 beim Netzbetreiber – eine Meldung, keine Genehmigung.
Musterantwort nutzen und auf die gesetzlichen Regeln der Technik verweisen.
Wer die richtige Anlagenklasse und die Rechtsgrundlage kennt, kann falschen Behauptungen sachlich widersprechen.
7000 Watt PV ohne klassische Abnahme – solange die Grenze zur Steuerbarkeitspflicht beachtet wird.
Wer dieses Jahr noch baut, profitiert von den aktuellen Grenzwerten, bevor sie 2026 sinken.
Nein, das ist laut Transkript eine falsche Annahme. Die 800-Watt-Grenze gilt für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke), nicht für die neue Kleinerzeugungsanlage nach VDE AR-N 4105. Die Clearingstelle hat bestätigt, dass es hier keine PV-Leistungsbegrenzung gibt.
Nein. Laut Gesetz handelt es sich um eine Meldung, keine Genehmigung. Du meldest deine Anlage bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) und beim Netzbetreiber mit dem Formular F1.2.
Du kannst eine Musterantwort nutzen und auf die gesetzlichen Regeln der Technik verweisen. Eine legale Möglichkeit zur Ablehnung besteht nur während der Übergangszeit: Nach einer neuen VDE-Norm hat der Netzbetreiber ein Jahr Zeit, seine Prozesse anzupassen.
Ab 6999 Watt muss eine Anlage steuerbar gemacht werden, was bei Balkonkraftwerken technisch aufwendig ist. Ab nächstem Jahr soll die Grenze zudem auf 2000 Watt sinken – wer jetzt noch baut, kann vom aktuellen Bestandsschutz profitieren.
Die im Video gezeigten bzw. passenden Artikel – direkt bei uns erhältlich.




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