Alternative Energie

Inselanlage meldepflichtig? Antworten von 900 Netzbetreibern

Inselanlage meldepflichtig

Ist eine Inselanlage meldepflichtig oder nicht? Genau diese Frage haben wir an mehrere Netzbetreiber geschickt und dabei zwei komplett unterschiedliche Antworten bekommen. Für alle, die ihr Elektroauto direkt mit PV-Strom laden wollen und dabei komplett vom öffentlichen Netz getrennt bleiben möchten, ist das eine Frage mit echten Konsequenzen.

Das Problem: Es gibt keine einheitliche Antwort. Manche Netzbetreiber sagen ja, manche sagen nein. Damit du weißt, worauf es wirklich ankommt, schauen wir uns an, was im Marktstammdatenregister steht und was in der Praxis passiert.

Was eine Inselanlage laut Marktstammdatenregister wirklich ist

Im Marktstammdatenregister ist klar definiert, was als Inselanlage gilt. Das ist eine Anlage ohne jede Verbindung zum öffentlichen Netz, so selten wie eine Hütte auf der Alm, die schlicht keinen Netzanschluss hat. Eine Registrierungspflicht besteht dagegen immer dann, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Die Anlage ist ortsfest, steht also fest an einem Ort, und sie kann mittelbar oder unmittelbar an das öffentliche Netz angeschlossen werden. Unmittelbar heißt: Es gibt bereits ein Kabel oder einen Schalter. Mittelbar heißt: Auch ohne aktuelle Verbindung wäre ein Anschluss technisch jederzeit möglich, zum Beispiel weil das Grundstück ohnehin am Netz hängt.

Der Praxisfall: Elektroauto laden ohne Netzverbindung

Konkret ging es um folgenden Fall: Ein Elektroauto soll direkt mit PV-Strom geladen werden, ganz ohne Umweg über das Hausnetz. Auf dem Grundstück liegt ein ganz normaler öffentlicher Netzanschluss. Der verwendete Wechselrichter hat zwar einen AC-Eingang, der wird aber überhaupt nicht genutzt. Es gibt keine Verbindung zum öffentlichen Netz, weder über einen Schalter noch auf irgendeinem anderen Weg. Der Wechselrichter kann technisch also gar nicht ins Haus oder ins öffentliche Netz einspeisen. Die Frage war deshalb: Reicht das aus, um als nicht meldepflichtige Inselanlage zu gelten?

Zwei Netzbetreiber, zwei gegensätzliche Antworten

Genau diesen Fall haben wir mehreren Netzbetreibern geschildert und zwei völlig unterschiedliche Einschätzungen erhalten:

  • Die Stadtwerke Pirna sehen das als reine Inselanlage, die nicht anmeldepflichtig ist.
  • Die E-Werke Meckenheim Pfalz sagen: Sobald das Grundstück über einen Netzanschluss verfügt, ist die Anlage anmeldepflichtig, mit allen Unterlagen, wie jede andere PV-Anlage auch. Der Grund: Ein Netzanschluss lässt sich hier jederzeit herstellen, auch wenn er aktuell nicht genutzt wird.

Die Antwort der E-Werke Meckenheim Pfalz deckt sich genau mit dem, was im Marktstammdatenregister steht. Die Antwort der Stadtwerke Pirna ist eher die Ausnahme von der Regel.

900 Netzbetreiber angefragt: erste Ergebnisse zur Inselanlage

Weil eine einzelne Antwort keine sichere Grundlage ist, haben wir die gleiche Anfrage an eine große Zahl von Netzbetreibern verschickt. Von den Rückmeldungen, die bisher eingegangen sind, haben drei Netzbetreiber eine Anmeldepflicht bestätigt. Die Anfragen laufen weiter, es kommen also laufend neue Antworten dazu, und die Auswertung wird entsprechend ergänzt.

Was du für deine eigene Anlage daraus machen solltest

Geh nicht einfach davon aus, dass deine Anlage automatisch als Inselanlage zählt, nur weil du keinen Schalter zum öffentlichen Netz gelegt hast. Entscheidend ist laut Marktstammdatenregister, ob eine Verbindung theoretisch möglich wäre, mittelbar oder unmittelbar. Wenn dein Grundstück ohnehin einen Netzanschluss hat, ist das in den allermeisten Fällen der Fall, selbst wenn dein Wechselrichter aktuell technisch keine Einspeisung erlaubt.

Unsere klare Empfehlung: Melde deine Anlage an, statt auf eine günstige Einzelauskunft eines einzelnen Netzbetreibers zu setzen. Eine Antwort wie die der Stadtwerke Pirna ist kein verlässlicher Freifahrtschein, denn die Mehrheit der bisherigen Antworten und der Wortlaut im Marktstammdatenregister sprechen eine andere Sprache. Wer sich auf die Ausnahme verlässt und später eine andere Auskunft vom eigenen Netzbetreiber bekommt, steht schnell mit einer unangemeldeten Anlage da. Frag im Zweifel direkt bei deinem Netzbetreiber nach und lass dir die Einschätzung schriftlich geben.

Unsicher, was zu deiner Anlage passt?

Schreib uns kurz, was du vorhast. Wir sagen dir ehrlich, was du brauchst und was du dir sparen kannst. Antwort meist noch am selben Tag.

Jetzt per WhatsApp fragen

Kostenlos und unverbindlich

Passende Produkte aus unserem Shop

Die Teile, um die es im Video geht, bekommst du direkt bei uns:

6000W Inselwechselrichter mit Netzumschaltung bei leerem Akku Growatt SPF6000

690,00 €

Playlist 9 Videos 12000W Wechselrichter ohne Anmeldung 1:16 12,5kWh Speicher für Balkonkraftwerk anzapfen 3:33 Inselanlage in Verbindung mit Balkonkraftwerk und

mehr Infos

0 % MwSt. gem. § 12 Abs. 3 UStG

zzgl. Versandkosten

LiFePO4 Speicher für Inselanlage

0,00 €

Playlist 3 Videos 12,5kWh Speicher für Balkonkraftwerk anzapfen 3:33 14,5kWh Akku für Balkonkraftwerke 0:57 Günstiger eigener Akku mit dem Zendure

mehr Infos

0 % MwSt. gem. § 12 Abs. 3 UStG

zzgl. Versandkosten

5000Wp Offgrid / Inselanlage 6000W Ausgangsleistung

1.450,00 €

Playlist 11 Videos 12000W Wechselrichter ohne Anmeldung 1:16 10000kWh Einspeisung – Alternative zu 7 Cent Vergütung – Keine Anmeldung 2:35

mehr Infos

0 % MwSt. gem. § 12 Abs. 3 UStG

zzgl. Versandkosten

Stromumschalter für Inselanlagen 230V / 16A Netzvorrangschaltung 15ms inklusive Anschlusskabel

89,99 €

Der Stromumschalter ermöglicht den Anschluss zweier Stromquellen an einen Ausgang, um eine störungsfreie Stromversorgung zu gewährleisten. Im Grundzustand wird an

mehr Infos

0 % MwSt. gem. § 12 Abs. 3 UStG

zzgl. Versandkosten

Alles zum Nachlesen

Die wichtigsten Punkte aus dem Video haben wir auf einer eigenen Seite Schritt für Schritt zusammengestellt: Inselanlage meldepflichtig? Antworten von 900 Netzbetreibern