Balkonkraftwerk 2000 Watt: Das steht im Gesetzentwurf
Balkonkraftwerk 2000 Watt – diese Zahl geistert gerade durchs Netz, und viele fragen sich, ob das stimmt. Der Bundestag plant tatsächlich, die Grenze für die installierte Leistung von aktuell 7000 Watt auf 2000 Watt zu senken. Wenn du dieses Jahr noch eine Anlage planst oder anmelden willst, solltest du das wissen.
Wir haben uns den Gesetzentwurf angeschaut und zeigen dir hier genau, wo die Änderung steht.
Die Quelle: Gesetzentwurf Drucksache 21/7867
Die Senkung steht nicht irgendwo im Netz, sondern schwarz auf weiß im Gesetzentwurf des Deutschen Bundestags. Drucksache 21/7867, Seite 77, Artikel 3. Dort heißt es: Bei Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 2 Kilowatt wird die Angabe 7 kW durch die Angabe 2 kW ersetzt.
Kleine Randnotiz, aber nicht unwichtig: Im Entwurf steht eigentlich Kilowatt, korrekt müsste es Kilowatt Peak heißen. Kilowatt Peak ist die maximale Leistung, die deine Module unter optimalen Bedingungen liefern, nicht der Dauerbetrieb. Das ist kein Beinbruch, zeigt aber, dass der Entwurf an dieser Stelle noch nicht ganz sauber formuliert ist. Für die Praxis ändert das aber nichts an der Grenze selbst.
Was die Grenze von 7000 auf 2000 Watt für dich bedeutet
Aktuell liegt die Grenze für die installierte Leistung bei 7000 Watt. Das betrifft die Leistung deiner Solarmodule, nicht die Einspeiseleistung des Wechselrichters, die ist bei Balkonkraftwerken ohnehin anders geregelt. Nach dem Entwurf soll diese Grenze ab nächstem Jahr auf 2000 Watt fallen.
Konkret heißt das: Wer eine größere Anlage mit mehr installierter Leistung plant, zum Beispiel um mehr Fläche am Balkon oder Garagendach zu nutzen, müsste sich künftig an der neuen, deutlich niedrigeren Grenze orientieren. Für kleinere Balkonkraftwerke mit 2 Kilowatt Peak oder weniger ändert sich erst mal nichts.
Bestandsschutz, wenn du dieses Jahr anmeldest
Der wichtigste Punkt aus dem Video: Wer seine Anlage noch dieses Jahr anmeldet, bekommt Bestandsschutz. Das bedeutet, deine bestehende Anlage bleibt von der neuen, niedrigeren Grenze unberührt, selbst wenn das Gesetz nächstes Jahr in Kraft tritt.
Offen bleibt im Entwurf, wie genau der Bestandsschutz im Detail ausgestaltet ist und ab wann exakt die neue Regelung greift. Das steht im Transkript nicht genauer drin, und wir wollen hier nichts dazuerfinden. Sobald der Entwurf weiter im Gesetzgebungsverfahren ist, dürfte sich das klären.
- Aktuelle Grenze: 7000 Watt installierte Leistung
- Geplante Grenze ab nächstem Jahr: 2000 Watt
- Quelle: Drucksache 21/7867, Seite 77, Artikel 3
- Wer dieses Jahr anmeldet: Bestandsschutz für die bestehende Anlage
Warum du jetzt nicht abwarten solltest
Wenn du schon länger mit dem Gedanken spielst, eine größere Anlage mit mehr als 2 Kilowatt Peak zu installieren, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das umzusetzen und anzumelden. Der Gesetzentwurf ist zwar noch nicht beschlossen, aber die Richtung ist klar erkennbar, und Bestandsschutz gibt es nur für Anlagen, die rechtzeitig angemeldet sind.
Unsere klare Empfehlung: Warte nicht, bis der Entwurf endgültig verabschiedet ist. Plane deine Anlage jetzt, melde sie dieses Jahr an und sichere dir damit die aktuelle 7000-Watt-Grenze dauerhaft. Wer abwartet, läuft Gefahr, nächstes Jahr nur noch mit der deutlich kleineren 2000-Watt-Grenze planen zu können.
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Die wichtigsten Punkte aus dem Video haben wir auf einer eigenen Seite Schritt für Schritt zusammengestellt: Balkonkraftwerk 2000 Watt: Das steht im Gesetzentwurf