Balkonkraftwerk 7000 Watt: Was tun bei Netzbetreiber-Nein?
Ein Balkonkraftwerk 7000 Watt klingt erstmal nach einer Hausnummer, die nicht zusammenpasst. Balkonkraftwerke kennt man doch mit 800 Watt, oder? Genau da liegt der Denkfehler, den gerade viele Netzbetreiber machen, und genau deswegen bekommen wir ständig Screenshots von Lesern geschickt, die eine Ablehnung von ihrem Netzbetreiber erhalten haben. Wenn du eine größere Solaranlage planst und Angst vor einem Nein hast, lies weiter.
Drei Klassen von PV-Anlagen, die gern verwechselt werden
Fangen wir vorne an. Es gibt nicht die eine Solaranlage, sondern drei verschiedene Klassen, und jede hat eigene Regeln:
- Steckersolargerät (umgangssprachlich Balkonkraftwerk): maximal 2000 Watt PV-Leistung, maximal 800 Watt Wechselrichterleistung. Anmeldung läuft übers Marktstammdatenregister, bei der Bundesnetzagentur. Hast du einen Speicher dran, meldest du zusätzlich beim Netzbetreiber mit dem Formular F1.2.
- Große PV-Anlage: klassisch 30 Module aufs Dach, 10 kW Wechselrichter, Abnahme durch den Elektriker, meist ein neuer Zählerschrank und alle Vorgaben aus den TAB, also den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers.
- Kleinerzeugungsanlage nach VDE AR-N 4105: weder das eine noch das andere. Diese Norm gilt zum Beispiel auch für kleine Windkraftanlagen, deswegen macht eine PV-Leistungsgrenze hier technisch gar keinen Sinn.
Warum Netzbetreiber bei der Kleinerzeugungsanlage oft falsch liegen
Der Denkfehler, der gerade in vielen Antwortschreiben von Netzbetreibern kursiert: Sie nehmen die Grenze von 800 Watt Wechselrichterleistung aus der Steckersolargerät-Norm (VDE 0126-95) und wenden sie einfach auf die Kleinerzeugungsanlage an. Das ist technisch und rechtlich falsch. Das ist ungefähr so, als würde man sagen, Autos dürften nicht auf die Autobahn, weil Fahrräder dort verboten sind. Zwei verschiedene Normen, zwei verschiedene Anlagenklassen.
In der VDE AR-N 4105 steht tatsächlich keine PV-Leistungsbegrenzung. Die Clearingstelle hat das mittlerweile bestätigt. Anmelden musst du eine Kleinerzeugungsanlage trotzdem korrekt: beim Marktstammdatenregister als große PV-Anlage, nicht als Steckersolargerät, und beim Netzbetreiber mit dem Formular F1.2. Wichtig dabei: Der Netzbetreiber muss diese Meldung nicht bestätigen oder genehmigen. Es ist eine Meldung, keine Anmeldung, bei der er zustimmen müsste.
Warum ausgerechnet 7000 Watt?
Die Zahl 7000 Watt ist kein Zufall. Ab 6999 Watt muss eine Anlage steuerbar sein, der Netzbetreiber muss sie also im Bedarfsfall fernregeln können. Bei klassischen Balkonkraftwerk-Komponenten ist das technisch extrem aufwendig umzusetzen. Aktuell gibt es nach unserem Kenntnisstand nur einen Hersteller, bei dem das überhaupt funktioniert. Deswegen ist 7000 Watt gerade das sinnvolle Maximum, wenn du die Steuerbarkeits-Pflicht vermeiden willst.
Nächstes Jahr ändert sich das: Die Grenze für die Steuerbarkeits-Pflicht fällt dann auf 2000 Watt. Wer also jetzt noch eine größere Anlage ohne Fernsteuerung bauen will, hat nur noch dieses Jahr die Gelegenheit dazu.
Was tun, wenn der Netzbetreiber trotzdem Nein sagt?
Rechtliche Grundlage ist das Gesetz: Energieanlagen müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben werden. Diese Regeln legt der VDE fest, aktuell in der VDE AR-N 4105:2023-06. Ab 2026 wird das Ganze auch in den TAB verankert.
Bekommst du trotzdem Post von deinem Netzbetreiber, der eine Abnahme durch einen Elektromeister fordert, antworte kurz und sachlich mit Verweis auf die Norm. Es gibt nur einen einzigen legalen Grund, warum ein Netzbetreiber so eine Anlage ablehnen darf: die Übergangsfrist. Nach Veröffentlichung einer neuen VDE-Norm hat der Netzbetreiber ein Jahr Zeit, seine Prozesse anzupassen, und darf sich bis dahin auf die alte Norm berufen. Argumentiert er dagegen, dass es technisch oder gesetzlich grundsätzlich nicht möglich wäre, liegt er schlicht falsch.
Unsere Empfehlung: Dieses Jahr noch bauen
Wenn du sowieso eine größere Solaranlage planst, ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Baust du noch dieses Jahr, profitierst du vom Bestandsschutz, bevor die Grenze für die Steuerbarkeits-Pflicht auf 2000 Watt sinkt. Melde die Anlage korrekt beim Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber mit Formular F1.2, und warte nicht auf eine Bestätigung, die ohnehin nicht nötig ist. Kommt trotzdem eine Ablehnung, antworte sachlich mit Verweis auf die VDE AR-N 4105. In den allermeisten Fällen wird daraus keine Eskalation, aber selbst wenn, stehen die Argumente auf deiner Seite. Warten, bis irgendwann alles glasklar geregelt ist, kostet dich nur den Bestandsschutz, den du jetzt noch sichern kannst.
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Die wichtigsten Punkte aus dem Video haben wir auf einer eigenen Seite Schritt für Schritt zusammengestellt: Balkonkraftwerk 7000 Watt: Was tun bei Netzbetreiber-Nein?